Die Note der Regierung über die Einreise von Saisonarbeitern ausländische Arbeitnehmer im Jahr 2010 auf dem italienischen Hoheitsgebiet. |
Geschrieben von: Andrean |
Dienstag, den 04. Mai 2010 um 15:50 Uhr |
Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 91, 20. April 2010 Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 1. April 2010 über die Übergangsbestimmungen Programm der Eintrag Zustrom von Saisonarbeitern ausländische Arbeitnehmer und andere Gruppen in dem Staat für das Jahr 2010. Sind in Italien erlaubt, weil der saisonalen Beschäftigung, Nicht-EU-Ausländer im Ausland leben innerhalb einer maximalen Quote von 80.000 Einheiten, darunter die Regionen und autonomen Provinzen durch das Ministerium für Arbeit und Soziales verteilt werden. Die Gebühr beinhaltet: a) saisonale Mitarbeiter von Nicht-EU-Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Kosovo, Kroatien, Indien, Ghana, Pakistan, Bangladesch, Sri Lanka und der Ukraine;
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 04. Mai 2010 um 16:34 Uhr |
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