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Erläuterung durch den Verfassungsgerichtshof PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Iurie   
Samstag, den 11. April 2009 um 19:43 Uhr

Obwohl die Zentrale Wahlkommission das Wahlergebnis bestätigt, drei Mitglieder CEC - Michael Buşuleac Vasile Gafton, Nicholas Gârbu - eine Erläuterung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts unterzeichnet Angabe mehrerer Verstöße gegen die Wahlgesetze.

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Wir, die Mitglieder der Zentralen Wahlkommission, Michael Buşuleac, Basil Nicholas Gârbu Gafton und wir haben den - Protokoll der Zentralen Wahlkommission über die Zusammenrechnung von Parlamentswahlen die moldauische Parlament XVII des 5. April 2009 mit gewissen Vorbehalten, die folgende sind:

1. Bei der Zusammenfassung der Zahlen aus dem Protokoll von niedrigeren Wahlorgane vorbereitet habe eine Reservierung für die Richtigkeit dieser Zahlen sind wie folgt:
a) den Wahllisten wurden von den lokalen Regierungen mit schweren Verletzungen der Wahlgesetze gezogen. Viele kommen auf sie ist falsch zu erarbeiten Wahllisten Zentralen Wahlkommission, die zu Beginn der Wahlen Kreisräte CD Sekretärinnen, die personenbezogene Daten moldauische Bürger erhalten vom Ministerium für Information Technologies enthalten waren, unter denen die Listen wurden vorbereitet und präsentiert Wahl.
b) nachträglich bewiesen, dass diese CD fehlerhafte Daten enthält wie:
- Die Wählerlisten waren, die in Listen verstorbener Personen 15-20 Jahre alt;
- Die Wählerlisten waren nicht-Adressen enthalten Personen, die tatsächlich gelebt und tun das nicht zum angegebenen leben in diesen Listen;
2. Beschwerden Anregungen für den Zentralen Wahlkommission bestätigte zudem, dass Eigentümer von Gebäuden, dass Betrug und hat gefragt, die Zentrale Wahlkommission die Abstimmung kam, dass die Wahllisten aufgenommen wurden, unter Angabe der Anschrift der Person, die Immobilien als eine Eigenschaft, die nicht im Besitz sah haben auf die Vollendung des Visums und reşidinţă Hause zugestimmt.
3. Oberhalb Ziel Zweifel werden durch die Tatsache, dass die Wahlen moldauischen Kommunistischen Partei am 11. April in Chisinau Court of Appeal angegriffen nr.2501 Entscheidung der Zentralen Wahlkommission bestätigt, 8 April 2009, die Zutritt zu Wahlkandidaten mit der Möglichkeit der Erlangung Kopien von diesen Listen.
4. Am 4. und 5. April Fernsehveranstalter "I-TV", die nationale Abdeckung, bösgläubig Verletzung der Kunst hat. 47 alin.14 Wahlgesetzes wurden absichtlich falsche Wahlkampf zugunsten von Kandidaten, defavorizând anderen Kandidaten.
5. Während des Wahlkampfes hatte der Kommunistischen Partei der Republik Moldau innerhalb uitilizat administrativen Ressourcen, die die Wahlen zu beeinflussen.

Die Mitglieder der KEK,
Michael Buşuleac Vasile Gafton, Nicholas Gârbu



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